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"Entschuldige, es ist mein erster Ruhestand. Ich übe noch!"
Loriot (Vicco von Bülow)
Das deutsche Rentenrecht ist ein kompliziertes, in Jahrzehnten gewachsenes Geflecht aus Gesetzen, Verfügungen, Rundschreiben und Bestimmungen. Als Laie ist es oftmals unmöglich, hier den Überblick zu behalten und die eigenen Ansprüche zu kennen.
So sollte beispielhaft jeder gesetzlich Rentenversicherte…
spätestens nach Vollendung seines 50. Lebensjahres eine Strategie für den Rest seines Erwerbslebens sowie den darauffolgenden Ruhestand entwickeln. Die als „Flexirente“ bekannten Rechtsänderungen der letzten Jahre eröffnen Jedem vielfältige Möglichkeiten, früher und/oder mit höheren Rentenansprüchen aus dem Erwerbsleben auszuscheiden oder als “Aktivrentner” weiter tätig zu sein.
Als vom Bundesamt für Justiz in Bonn registrierter Rentenberater vertrete ich Sie in Rentenangelegenheiten wie ein Rechtsanwalt und bin ich darauf spezialisiert, Ihre Interessen zu vertreten und durchzusetzen. Dabei bin ich unabhängig für Sie tätig, bewerte die Rechtslage Ihres Falles und werde Sie vor dem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt.
Die Bedeutung der Rentenberater ist auch vom Deutschen Bundestag anerkannt:
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.“
(Bundestagsdrucksache 8/4277)
Diese und ähnliche Fragen sorgen für ein unwohles Gefühl.
Deshalb ist es wichtig hier die richtigen Antworten zu bekommen.
Mein Job ist es, Ihnen diese Antworten zu liefern!
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Als Krankenkassenbetriebswirt bin ich seit 1983 im Sozialversicherungsrecht zuhause.
Nach meiner Ausbildung zum Sozialversicherungs-fachangestellten bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse war ich dort zunächst als Kundenberater tätig.
Ab 1990 sammelte ich…
bei einer Innungskrankenkasse praktische Erfahrungen als Krankengeldfallmanager und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes. Dazu gehörte unter anderem die Unterstützung Betroffener bei
Parallel bildete ich mich zum Krankenkassenbetriebswirt fort und war forthin in leitender Position als Gruppen- und Abteilungsleiter verantwortlich für das umfassende Versorgungsmanagement der Versicherten.
1998 wechselte ich als Fachdozent für Leistungsrecht zunächst an die Akademie der Innungskrankenkassen in Hagen und 2013 an die Akademie der Betriebskrankenkassen in Rotenburg an der Fulda.
Neben der reinen Lehre führe ich seit vielen Jahren Coachings von Mitarbeitern der gesetzlichen Krankenkassen durch.
Seit 2020 bin ich als selbstständiger Rentenberater tätig und betreue neben Einzelmandaten auch Firmen und Transfergesellschaften in rentenrechtlichen Angelegenheiten. Daneben engagiere ich mich im Vorstand des Bundesverbandes der Rentenberater und bin Mitglied im Deutschen Sozialgerichtstag.
Über 42 Jahre Expertise in der Theorie und der Praxis des Sozialrechts ermöglichen es mir, viel Sachverstand und Lebenserfahrung in die Vertretung von Klienten einzubringen.
Daher ist mir die Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Ansprüche ein persönliches Anliegen!
Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen Altersversorgung oder stellen eine Entscheidung des Leistungserbringers in Frage?
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